Pressemitteilungen
28. 01. 2005
STADLER: Das freie Wort erhalten - Reformbedarf prüfen!
BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um die Straflosigkeit von Äußerungen von Abgeordneten erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:
Äußerungen von Abgeordneten im Parlament sind grundsätzlich straflos. Diese lange Tradition des Artikels 46 Grundgesetz (Indemnität) hat nichts von ihrer Berechtigung verloren. Diese Verfassungsvorschrift schützt das freie Wort der frei gewählten Parlamentarier. Auch wenn es zum selbstverständlichen politischen Stil gehören sollte, sich im Bundestag und in den Landtagen einer angemessenen Ausdrucksweise zu bedienen, ist doch auch gegen klare Worte und eine lebendige Debatte nichts einzuwenden. Dies zu sichern ist die Zielsetzung des Artikels 46 Grundgesetz. Daran muss festgehalten werden.
Schon bisher gibt es jedoch eine berechtigte Ausnahme: Verleumderische Beleidigungen sind immer strafbar. Der Holocaust war ein so ungeheuerliches Verbrechen, dass vorurteilslos geprüft werden muß, ob für die Leugnung des Holocausts in Parlamentsreden auch die grundsätzliche Strafbarkeit eingeführt werden soll. Die FDP-Fraktion tritt also für die Wahrung der Verfassungstradition der Artikels 46 ein, ist aber für eine Prüfung offen.
Knut Steinhäuser
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